Rückforderung der Mehrwertsteuer
Eine Zusammenarbeit mit Alfa Transport Service bedeutet für Sie, dass Sie alle Aspekte der Rückforderung der Mehrwertsteuer an uns übertragen können. Nachdem wir alle Originalrechnungen mit dem Verweis Ausweis der ausländischen Mehrwertsteuer von Ihnen empfangen haben (automatisiertes Verfahren), sind unsere Fachkräfte für alle administrativen Aufgaben rundum die Rückforderung verantwortlich. Ihre Rückforderungsanträge werden von uns bei den jeweiligen ausländischen Finanzbehörden gestellt. Dabei gehen wir gemäß den Richtlinien des betreffenden Landes vor.
Der Erstattungszeitraum variiert von Land zu Land erheblich, wobei i.d.R. mit einer Frist von drei bis zwölf Monaten bis zum Zahlungseingang zu rechnen ist. In vielen Fällen hat die ausländische Steuerbehörde Fragen zum Fall, die wir für Sie beantworten.
Rückforderung der Mehrwertsteuer
Liquidität und Solvenz
Alfa Transport Service ist auf die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuern und Verbrauchssteuer spezialisiert. Dabei geht es häufig um hohe Geldbeträge. Wer lange Wartezeiten der Auszahlungen ausländischer Finanzbehörden vermeiden möchte, erhält von uns die Option der Vorfinanzierung. Innerhalb weniger Tage gehen die Beträge Ihrer Forderungen auf Ihrem Bankkonto ein. Ihr Vorteil: Geschwindigkeit und hundertprozentige Sicherheit.
Innovativer Dienstleister
Die enge Zusammenarbeit zwischen unseren operativ tätigen Abteilungen und unserer IT-Abteilung ermöglicht es Alfa Transport Service, verschiedene effiziente Lösungen für neue Anwendungsbereiche zu implementieren. Dabei liegt der Fokus auf der Optimierung aller angebotenen Dienstleistungen für Kunden und Partner.
Vorteile
- für alle Unternehmen mit Fahrzeugflotten (schon ab 1 Fahrzeug möglich)
- wettbewerbsfähige Gebühren
- Kunden sind nur bei erfolgreicher Rückerstattung der Mehrwertsteuer zahlungspflichtig
- Antragstellung bei allen europäischen Finanzbehörden
- auch für Mehrwertsteuer in Norwegen und der Schweiz
Verfolgung des Rückforderungsverfahrens über unser Online-Kundenportal
Nichts verursacht mehr Ärger als eine fehlerhafte Buchhaltung. Daher können Sie dem gesamten Rückforderungsverfahren rund um die Uhr über unser Kundenportal folgen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre eingereichten Rechnungen zu jedem Zeitpunkt zu prüfen. Außerdem erhalten Sie eine Übersicht über die Rückforderungsbeträge pro Land und können den Status der Rückforderungsverfahren jederzeit einsehen.
Vorfinanzierung
Die Rückforderung der Mehrwertsteuer kann mit oder ohne Vorfinanzierung ausgeführt werden, wobei die fälligen Beträge entweder innerhalb weniger Tage auf Ihr Unternehmenskonto eingehen oder von Ihrer Buchhaltung zunächst als Forderung erfasst werden. Das Einreichen von Rückforderungsanträgen ist i.d.R. einmal pro Quartal zulässig. Die Auszahlung durch ausländische Finanzbehörden braucht Zeit. Wartefristen von sechs bis zwölf Monaten per Auszahlung sind daher keine Seltenheit.
Sie möchten diese langen Wartezeiten vermeiden? Die Vorfinanzierung der Ihnen zustehenden Mehrwertsteuer durch ATS ist die Lösung! Wir zahlen Ihre Forderung innerhalb von längstens 10 Werktagen. Dies gilt für alle im Laufe des Quartals eingereichten Rechnungen. Als „Net-Invoicing“ oder „Fast Refund“ bezeichnet bietet die Vorfinanzierung erhebliche Vorteile. Rückforderungen ohne Vorfinanzierung fallen unter den Begriff des „Normal Refund“. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie weitere Informationen wünschen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sollten Sie nähere Informationen wünschen. Als Ihr Steuervertreter geben wir Ihnen die Sicherheit, alle rechtlichen Vorschriften und Richtlinien genaustens zu erfüllen.