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Rückforderung der Verbrauchssteuern in Frankreich

Die französischen Zollbehörden erstatten einen Teil der erhobenen inländischen Verbrauchsteuern, die auf dem Gesamtverbrauch von Dieselkraftstoff, dem sogenannten TICPE, basiert. Diese Erstattung wird den Güterbeförderern auf der Straße und den öffentlichen Personenbeförderern auf der Straße gewährt.

 

Die Erstattung für Spediteure (Lastkraftwagen) unterscheidet sich von der für den Personenverkehr (Busse). Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Übersicht über die Erstattungen der französischen Verbrauchssteuern.

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Erstattungen Frankreich

LKW
VonBisVergütung in €
01-01-2022Heute0.15700000 Pro liter
01-07-202031-12-20210.15710000 Pro liter
01-01-202030-06-20200.15720000 Pro liter
01-01-201931-12-20190.17710000 Pro liter
01-01-201831-12-20180.17750000 Pro liter
01-01-201731-12-20170.11420000 Pro liter
01-07-201631-12-20160.07960000 Pro liter
   
 
Personenverkehr
VonBisVergütung in €
01-01-2022Heute0.21700000 Pro liter
01-07-202031-12-20210.21710000 Pro liter
01-01-202030-06-20200.21720000 Pro liter
01-01-201931-12-20190.21710000 Pro liter
01-01-201831-12-20180.21730000 Pro liter
01-01-201731-12-20170.15420000 Pro liter
01-07-201631-12-20160.11960000 Pro liter
   
Letzte aktualisierung am 09 Nov 2024

Erforderliche Unterlagen

  • Französische Dieselrechnungen mit Anhängen und Transaktionsübersichten (Kopie ist ausreichend)
  • Tankbelege, wenn von den Steuerbehörden verlangt
  • Lieferantenerklärung (AVIS du stock). Hiermit erklärt der Lieferant, dass die Betankung tatsächlich erfolgt ist
  • Kontoauszug
  • Kopie der Zulassungsbescheinigungen. Wenn die Fahrzeuge auf einen anderen Namen zugelassen sind, benötigen wir für jedes Fahrzeug auch einen Miet- oder Leasingvertrag. Dieser Vertrag muss bestimmte spezifische Anforderungen erfüllen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie hierbei
  • Vollmacht, mit der Sie uns ermächtigen, die Verbrauchssteuern in Ihrem Namen zurückzufordern

Weitere Informationen

  • Einreichung pro Halbjahr
  • Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7500 kg
  • Nur für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union
  • Eine Rückforderung ist rückwirkend bis zu 2 Jahre möglich

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