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Rückforderung der Verbrauchssteuern in Spanien

Die spanischen Behörden bieten eine Erstattung der Verbrauchssteuern auf getankten Dieselkraftstoff in Spanien an. In Spanien kann die Steuer auf getankten Dieselkraftstoff teilweise erstattet werden. wenn es sich um gewerblich genutzten Diesel für Fahrzeuge handelt, welche die Anforderungen von Artikel 52 des Gesetzes 38/1992 vom 28. Dezember bezüglich Sondersteuer erfüllen. Diese Erstattung ist ausschließlich für die Beförderung von Gütern auf der Straße sowie für die Beförderung von Personen bestimmt.

 

Um Anspruch auf die Erstattung der spanischen Verbrauchssteuern zu haben, benötigt Ihr Unternehmen eine NIF-Nummer (Número de Identification Fiscale/Steuer-ID-Nummer). Wenn Sie keine NIF-Nummer haben, können wir Ihnen bei der Beantragung behilflich sein. Diese NIF-Nummer ist erforderlich, um die Erklärung in Ihrem Namen abzugeben. Auch für Ihren Diesellieferanten ist es wichtig, dass Sie ihm mitteilen, dass Sie die spanischen Verbrauchssteuern zurückfordern möchten. Sie erhalten neue Tankkarten mit der Registrierungsnummer und dem Vermerk „Gasóleo Profesional“. Anschließend registrieren wir Ihre Kennzeichen. Wenn Sie neue Fahrzeuge haben, benötigen wir eine Kopie der Zulassungsbescheinigung, damit wir dieses neue Fahrzeug auch für Sie registrieren und ein eventuelles altes Fahrzeug abmelden können.

 

Ihr Diesellieferant muss alle spanischen Tankvorgänge an die Agencia Tributaria weiterleiten. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, können wir uns für Sie um die Rückerstattung der spanischen Verbrauchssteuern kümmern. Einmal im Jahr übermitteln wir für Sie auch die Kilometerstände für jeden Lastkraftwagen.

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Erstattungen Spanien

VonBisVergütung in €
01-01-2019Heute0.04900000 Pro liter
   
Letzte aktualisierung am 09 Nov 2024

Erforderliche Unterlagen

  • Spanische Dieselrechnungen mit Anhängen und Transaktionsübersichten (Kopie ist ausreichend)
  • NIF-Nummer
  • Kopie der Zulassungsbescheinigungen. Wenn die Fahrzeuge auf einen anderen Namen zugelassen sind, benötigen wir auch einen Miet- oder Leasingvertrag
  • Vollmacht, mit der Sie uns ermächtigen, die Verbrauchssteuern in Ihrem Namen zurückzufordern

Weitere Informationen

  • Einreichung pro Jahr
  • Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7500 kg
  • Begrenzt auf 50.000 Liter pro Kennzeichen und Jahr

Sie wünschen weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und Kundenportalen? Wir stehen Ihnen für Auskünfte jederzeit zur Verfügung.